Amazon darf den Namen "Appstore" weiterhin verwenden |
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Der Versuch von Apple, die Verwirrung und den damit entstehenden Schaden bei Verbrauchern durch den gleichlautenden Namen von Amazons Appstore und Apples App Store ins Feld zu führend wurde von der Richterin nicht angenommen. Zum einen unterscheide sich die Schreibweise durch das Leerzeichen und zum anderen vertreibe Amazon in dessen Appstore lediglich Android Apps. Zu Verwechslungen sollte es daher kaum kommen. Zugleich widersprach sie aber auch der Ansicht von Amazon, der Begriff «App Store» habe sich inzwischen so fest für die Bezeichnung von Software-Vertriebsplattformen eingebürgert, dass er von allen genutzt werden könne. Zudem sei Verbrauchern beim Ansteuern der Seiten von Amazon durchaus bewusst, dass es sich dabei nicht um Apples App Store handeln könnte. Durch dier Vertagung des Gerichtstermins auf Herbst nächsten Jahres hat Amazon jedenfalls ausreichend Zeit gewonnen, diesem weitere Eigenständigkeit zu verleihen. Derweil geht auch der Rechtsstreit zwischen Microsoft und Apple weiter, da Microsoft die Namensrechte am "App Store" von Apple anfechtet. |
